Umweltministerium SH stellt Soforthilfe für BNE-Anbieter*innen zur Verfügung
Mit dem Ziel, Bildungseinrichtungen für Nachhaltigkeit, Einrichtungen des Umwelt und Naturschutzes und Tierparks eine schnelle finanzielle Unterstützung im Falle von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen und existenzbedrohlichen Einnahmeausfällen zu bieten, hat das Umweltministerium auf Beschluss der Landesregierung SH ein Soforthilfeprogramm aufgelegt.
Antragsteller*innen können rückwirkend zum 1. März 2020 und bis zum 31.5.2020 Anträge für ein maximal dreimonatige Finanzspritze stellen.
Die Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare sind auf der > Website des MELUND zu finden.
Die Pressemitteilung zum Soforthilfe-Programm gibt einen Überblick:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2020/Corona/200420_tierparkrichtlinie.html